Leistungen & Services

UNSERE SERVICELEISTUNGEN


Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen. Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität. 

Wohnungseigentumsverwaltung 
UNSERE BASISLEISTUNGEN


Allgemeine Verwaltung und Geschäftsführung
  • Durchführung einer Verwaltertätigkeit als entgeltliche Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB
  • Sicherstellung der Versorgung einer Wohnungseigentumsanlage
  • Pflege und Weiterführung der notwendigen Verwaltungsunterlagen und eines objektbezogenen Eigentumskatasters
  • Übernahme von Verwaltungsunterlagen bei Verwalterwechsel,
  • Einrichten und Weiterführen einer Ablageordnung für Verwaltungsunterlagen sowie Lagerung der Verwaltungsunterlagen
  • Herausgabe aller übernommenen, erlangten und später erstellten Verwaltungsunterlagen nach Beendigung der Verwalterlaufzeit (§ 667 BGB)
  • Gewährung von Einsicht in die Verwaltungsunterlagen während der Geschäftszeiten
  • Durchführung von Informations- und Beratungsgesprächen mit dem Verwaltungsbeirat
  • Durchführung turnusmäßiger nichttechnischer Objektbesuche
  • Abwehr von Störungen und Schäden innerhalb und außerhalb des Wohnungseigentums
  • Entgegennahme von Beschwerden und Schlichtungsbemühungen bei Streitigkeiten von Eigentümern untereinander
  • Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichtet sind
  • Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind
  • Verhandlungen mit Behörden und Versorgungsunternehmen in Gebührenfragen, Energielieferungsfragen und ordnungsrechtlichen Fragen
  • Dienstleistungs- und Lieferantenverträge im Namen der Wohnungseigentümer abzuschließen und aufzulösen
  • Überwachung von Versicherungsverträgen im Namen der Wohnungseigentümer
  • Erklärung ablegen zur Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, Rundfunk- und Fernseheinrichtung oder eines Energieversorgunsanschlusses eines Wohnungseigentümers erforderlich sind
  • Vermietung und Beaufsichtigung der gemeinschaftlichen Teile, Anlagen und Einrichtungen
  • Übernahme von Porto und Zustellungskosten sowie Schriftverkehr, soweit dies vom Verwalter veranlasst und nicht unter „Besondere Leistungen“ fallen
  • Bearbeitung von Versicherungsschäden – soweit diese das gemeinschaftliche Eigentum betreffen und einen zeitlichen Umfang erforderlicher Mitwirkung bis max. 10 Stunden pro Fall und Jahr 
  • Abschluss von Anstellungsverträgen mit Hausmeistern und sonstigem Dienstpersonal einschließlich der Erstellung objektbezogener Dienstanweisungen, ggf. Vertrag mit einem Hausmeisterserviceunternehmen. 
  • Insoweit die Teilungserklärung hierzu nichts näher bestimmt: Abschluss von Versicherungsverträgen,
  • Abschluss von Verträgen mit Geldinstituten über die Führung von Bankkonten, Verwaltung von Depots und Anlage von Geldern
  • Abschluss von Verträgen über die zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung erforderlichen Einrichtungen und Abrechnungen
  • Abschluss von sonstigen zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Verträgen
  • Beendigung von Verträgen im Falle der Erforderlichkeit des Ausspruchs einer fristlosen Kündigung eines Vertrages aus wichtigem Grund ist gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 2 WEG eine Kündigung durch den Verwalter zulässig, wenn die Durchführung einer beschlussfähigen Eigentümerversammlung nicht mehr rechtzeitig möglich oder unverhältnismäßig wäre; falls ein Verwaltungsbeirat vorhanden ist, sollte zunächst dessen Zustimmung eingeholt werden Wohnungseigentümerversammlung und Beschlussdurchführung
  • Anmieten eines Tagungsraumes auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft, Erstellen einer Anwesenheitsliste, ggf. Erarbeiten von Beschlussvorlagen, Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung zu einem zumutbaren Zeitpunkt
  • (1x jährlich) einschließlich Erstellen und Versenden einer Niederschrift und Führung der Beschlusssammlung, Führung, Pflege und Bereithaltung der Niederschriften sowie der richterlichen Entscheidungen i.S. der Eigentümerversammlung. 
  • Führung einer Beschlusssammlung
  • Versammlungsleitung einschließlich Beschlussvorbereitung, Beschlussformulierung und Abstimmung einer ordentlichen Eigentümerversammlung
  • Vollzug von Beschlüssen und Vereinbarung der Eigentümergemeinschaft im Bereich der ordnungsgemäßen Verwaltung
  • Durchführung von Haus- und Nutzungsordnungen im Rahmen der Beschlüsse
  • Einhaltung der Hausordnung, Gebrauchs- und Nutzungsregelungen bei Objektbegehungen überprüfen
  • Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder
Abwicklung kaufmännischer Arbeiten:
  • Auftragsvergabe
  • Zahlungsaufträge
  • Abbuchungsermächtigungen und Daueraufträge
  • Rücklagen und Rückstellungen
  • Einrichtung und Führung von Girokonten/Betriebskonten sowie Anlagekonten getrennt vom Privatvermögen des Verwalters und objektbezogen
Rechnungskontrolle und Anweisungen:
  • periodische und aperiodische Leistungen
  • Hauswartskasse, Waschmarkenabrechnung, Abrechnung von Gemeinschaftseinrichtungen
  • Miete und Pachten des Gemeinschaftseigentums
  • Betriebs- und Bewirtschaftungskosten
  • Wohngeld und Wohngeldveränderungen
  • Durchführung von Geldanlagen nach Eigentümerbeschluss
  • Fälligstellung von Sonderumlagen und Abrechnungsfehlbeträgen
  • Wirtschaftsplan - Abrechnung - Rechnungslegung
Aufstellung des Wirtschaftsplanes zur Beschlussfassung:
  • mit Festlegung der Ausgaben und Einnahmen
  • mit Kostenschätzung der Bewirtschaftungs- und Betriebskosten
  • mit Aufteilung der Kosten in rechtsgültiger Form
  • mit Mitteilung an die Einzeleigentümer einschließlich Verpflichtung zur Vorschussleistung
Abrechnung über den Wirtschaftsplan:
  • mit Belegprüfung und Belegpflege
  • mit Festlegung der Abgrenzungsposten
  • mit Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung
  • mit Mitteilung an die Einzeleigentümer und Ausweisung von Schuld- und Guthabensalden mit Verrechnung von Guthaben oder Nachzahlungen
  • Festlegung und Vorbereitung von Sonderumlagen
  • Berechnung der Kostenverteilung nach Schlüsselverfahren
  • Vorbereitung der Änderung einer Kostenverteilung nach Schlüsselverfahren
  • Vorbereitung der Unterlagen des Wirtschaftsplanes und der Abrechnung zur Prüfung durch den Verwaltungsbeirat oder durch die Rechnungsprüfer. 
  • Information des Beirates und der Prüfer bei auftretenden Fragen Teilnahme an bis zu 3 Verwaltungsbeiratssitzungen pro Jahr, insb. zur Vorbereitung der ordentlichen WEV mit Erörterung von Tagungsort, Tagungszeitpunkt und Tagesordnung während der üblichen Bürozeiten Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 7:00 bis 13:00 Uhr
Instandhaltung - Instandsetzung - bauliche Veränderung
  • Im Rahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen treffen durch
    • Vorbereitung und Beschlussfassung
    • Überwachung und Abrechnung einfacher routinemäßiger Arbeiten
  • Einleitung technischer Sofortmaßnahmen zur Instandsetzung in dringenden Fällen
  • Periodische Begehung des Wohnungseigentumsobjektes einmal jährlich
  • Abschluss und Überwachung von Wartungs- und Pflegeverträgen für das Gemeinschaftseigentum
  • Ausschreibung und Massenermittlung der Routine- und Wiederholungsarbeiten der Instandhaltung
  • Angebotsprüfung und Erstellung von Preisspiegeln
  • Vergabe von technischen Aufträgen nach Eigentümerbeschluss
  • Rechnerische Rechnungsprüfung technischer Aufträge und sachliche Prüfung auf Übereinstimmung mit Ausschreibungstext, Aufmaß und Massenabrechnung
  • Vorbereitungsmaßnahmen zur Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung einschließlich Beschlussvorlage
  • Pflege und Ergänzung technischer Unterlagen
  • Kleinreparaturen ausführen lassen im Rahmen der Verwalterbefugnisse
Fiersbach Leistungsverzeichnis WEG - PDF

Wohnungseigentumsverwaltung 
UNSERE SONDERLEISTUNGEN


Sonderleistungen
  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung weiterer Wohnungseigentümerversammlungen, soweit diese nicht aufgrund einer vom Verwalter zu vertretenden Pflichtverletzung erforderlich sind, wobei sich der Verwalter zu entlasten hat; ausgenommen die für denselben Tag vorsorglich einberufene Wiederholungsversammlung 
  • Beteiligung an einem Verfahren nach § 43 WEG auf Antrag eines Wohnungseigentümers oder des Verwalters über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • Einleitung eines Mahnverfahrens für rückständige Wohngelder
  • Geltendmachung gerichtlicher oder außergerichtlicher Ansprüche, sofern der Verwalter hierzu durch Beschluss der Wohnungseigentümer ermächtigt ist
  • Durchführung von Eigentümerversammlungen an Wochenenden oder Feiertagen oder mit einem Beginn Arbeitstags nach 19.30 Uhr auf ausdrücklichen Wunsch der Eigentümer von den Eigentümern beschlossene Anlage einer Beschlusssammlung für Beschlüsse und gerichtliche Entscheidungen, die vor dem Abschluss dieses Verwaltervertrages gefasst wurden
  • Fertigung von Kopien der Beschlusssammlung; Erstattung der Kopierkosten
  • Teilnahme an Verwaltungsbeiratssitzungen außerhalb der üblichen Bürozeiten arbeitstags von 7:00 bis 16:00 Uhr auf Wunsch der Beiratsmitglieder 
  • Teilnahme ab der 4. Verwaltungsbeiratssitzung
  • Bearbeitung von allen Eigentumsübergängen, sofern eine Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung notwendig ist (Datenpflege ist Grundleistung)
  • Vervielfältigen und Versenden von wesentlichem Schriftverkehr über Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsverfahren an die Wohnungseigentümer sowie Teilnahme an Versteigerungs- und Verteilungsterminen
  • Mitwirkung bei Versicherungsschäden im Sondereigentum, soweit dies in einer Versicherung für das gemeinschaftliche Eigentum mitversichert ist; Schadensermittlung und -beseitigung sowie Abwick-lung eines solchen Versicherungsfalles ab einem zeitlichen Aufwand von mehr als 2 Stunden pro Versicherungsfall
  • Bearbeitung von Versicherungsschäden – soweit diese das gemeinschaftliche Eigentum betreffen und einen zeitlichen Umfang erforderlicher Mitwirkung von max. 10 Stunden pro Fall und Jahr überschreiten
  • Aufgrund Beschlusses der Wohnungseigentümer erfolgende Erstellung oder Wiederherstellung fehlender Verwaltungsunterlagen, die zur Durchführung einer ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich und bei Übernahme der Verwaltung nicht vorhanden sind
  • Aufgrund Beschlussfassung erfolgende Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen über die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen hinaus
  • Vertretung in selbständigen Beweisverfahren wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum, im Klageverfahren wegen Nacherfüllung und anderer Mangelansprüche oder in Schiedsgerichtsverfahren
  • Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft in mündlichen Verhandlungen, soweit kein Rechtsanwalt beauftragt ist oder aufgrund Anordnung des persönlichen Erscheinens (§ 141 ZPO)
  • Teilnahme an Verfahren in Wohnungseigentumssachen, an denen der Verwalter kraft Gesetzes beteiligt ist – ausgenommen die Beiladung erfolgt wegen einer möglichen Verwalterhaftung nach § 49 Abs. 2 WEG
  • Vertretung in öffentlich-rechtlichen Verfahren, z. B. zur Grundstücksgestaltung, oder in Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren von Grundstücksnachbarn
  • Einrichtung und Führung einer vorschriftsmäßigen Lohnbuchhaltung für Arbeitnehmer der Wohnungseigentümer-gemeinschaft
  • Erstellung einer ordnungsmäßigen Buchhaltung für Zeiträume, in denen ein Dritter das Amt des Verwalters innehatte
  • Erstellen von Betriebskostenabrechnungen für vermietetes gemeinschaftliches Eigentum
  • Rechnungsprüfung und Zahlungen, die das gemeinschaftliche Eigentum und einen Zeitraum betreffen, in denen ein Dritter das Verwalteramt innehatte
  • Anmahnen rückständiger Beiträge (Vorauszahlungen, Sonderumlagen) nach Verzugseintritt sowie der hierdurch anfallenden Mahngebühr
  • Anmahnen rückständiger Abrechnungsfehlbeträge nach Verzugseintritt
  • Aufgrund Beschlussfassung erfolgende Überprüfung von Jahresabrechnungen und Erstellung von Jahresabrechnungen für Zeiträume, in denen ein Dritter das Verwalteramt innehatte
  • Teilnahme an einer weiteren Prüfung der Jahresabrechnung durch beauftragte Sonderfachleute, z. B. durch einen Sachverständigen oder Wirtschaftsprüfer
  • Abrechnung mit besonderem Umsatzsteuerausweis sowie Umsatzsteuererklärungen
  • besondere Darstellung des Anteils jedes Wohnungseigentümers an den steuerbegünstigten Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie handwerkliche Leistungen im Sinne des § 35 a Abs. 1, 2 EStG oder Erstellung einer Bescheinigung hierüber für jeden Wohnungseigentümer
  • Erhält der Mieter eines vermieteten Sondereigentums aufgrund Bevollmächtigung durch den Sondereigentümer zusätzlich zu diesem Einsicht in Abrechnungsunterlagen, die der jeweiligen Betriebskostenabrechnung zugrunde liegen, wird der Verwalter zusätzlich vergütet
  • Aufgrund Beschlussfassung erfolgende Eröffnung und Führung weiterer Konten und Depots, Darlehensaufnahmen oder Fördermittelbeantragungen
  • Veranlassung und Abwicklung von beschlossenen oder aufgrund von Gefahr in Verzug erforderlichen Instandhaltungs-, Instandsetzungsmaßnahmen oder Modernisierungsmaßnahmen bzw. baulichen Veränderungen, soweit die Schlussrechnungssumme(n) einen Betrag von (nach Vereinbarung) Euro und der zeitliche Aufwand (nach Verneinbarung) Stunden übersteigt und soweit für die Tätigkeit kein Sonderfachmann hinzugezogen wurde, wobei der Verwalter stets nur als Vertreter des Bauherrn fungiert und keine ingenieurtechnischen Leistungen im Sinne der HOAI (insb. Anl. 10 Leistungsphase 8) erbringt
  • Aufgrund Beschlussfassung erfolgende Teilnahme an der Abnahme, ggf. unter Beiziehung eines Sachverständigen zum Zwecke der Feststellung der für die erstmalige ordnungsmäßige Herstellung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen

Mietverwaltung
UNSERE BASISLEISTUNGEN

Allgemeine Verwaltung und Geschäftsführung
  • Durchführung einer Verwaltungstätigkeit als entgeltliche Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB
  • Sicherstellung der Versorgung und Entsorgung des Anwesens
  • Pflege und Weiterführung der notwendigen Verwaltungsunterlagen und eines objektbezogenen Eigentumskatasters
  • Übernahme von Verwaltungsunterlagen bei Verwalterwechsel
  • Einrichten und Weiterführen einer Ablageordnung für Verwaltungsunterlagen sowie Lagerung der Verwaltungsunterlagen
  • Herausgabe aller übernommenen, erlangten und erstellten Verwaltungsunterlagen nach Beendigung der Verwalterlaufzeit (§ 667 BGB)
  • Gewährung von Einsicht in die Verwaltungsunterlagen bei Verwalterwechsel oder nach Terminvereinbarung zu den üblichen Geschäftszeiten
  • Durchführung von Informationsgesprächen mit dem Hauseigentümer
  • Durchführung turnusmäßiger nichttechnischer Objektbesuche
  • Abwehr von Störungen und Schäden innerhalb und außerhalb des Anwesens
  • Entgegennahme von Beschwerden und Schlichtungsbemühungen bei Streitigkeiten mit Mietern und Pächtern
  • Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, soweit sie das Verwaltungsobjekt betreffen
  • Maßnahmen treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsanteils erforderlich sind
  • Verhandlungen mit Behörden und Versorgungsunternehmen in Gebührenfragen, Energielieferungsfragen und ordnungsrechtlichen Fragen
  • Dienstleistungs- und Lieferantenverträgen im Namen des Eigentümers abschließen und auflösen
  • Erklärungen abgeben zur Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, Rundfunk-und Fernseheinrichtung oder eines Energieversorgungsanschlusses erforderlich sind
Kaufmännische Verwaltung
  • Suche und Auswahl der Mieter bei freiwerdenden Mietobjekten
  • Einholung einer Selbstauskunft nach einem mit dem Eigentümer inhaltlich abgestimmten Formular; soweit datenschutzrechtlich zulässig
  • Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Mieters
  • Vereinbarungen und Durchführungen von Besichtigungen mit Mietinteressenten während der üblichen Geschäftszeiten
  • Auswahl der geeigneten Mieter sowie Fertigung und Abschluss von Mietverträgen
  • Bearbeitung von Kündigungen von Miet- oder Pachtverträgen, einschließlich der Rücknahme der Mietobjekte bei Beendigung der Mietverhältnisse unter Verwendung eines mit dem Eigentümer ab-gestimmten Rückgabeprotokollformulars
  • Überwachung des Mieteingangs und sonstiger Zahlungseingänge
  • Führung und Anlage von Mietkautionen nach den gesetzlichen Anforderungen
  • Ausübung des Vermieterpfandrechts in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Rückgabe von Sicherheiten der Mieter, insbesondere Kautionsabrechnungen
  • Durchsetzen des außergerichtlichen Anspruchs der Eigentümer, die sich aus dem Mietvertrag ergeben sowie Erstellung von Abmahnungen und außerordentlichen sowie ordentlichen Kündigungen von Mietverträgen
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten sowie Geltendmachung ebendieser, soweit sich der Erhöhungsbetrag, unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
  • Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst und Abrechnung der Kosten mit den Mietern
  • Abrechnung mit den Mietern über deren Betriebskostenvorauszahlungen
  • Gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern
  • Pünktliche Bezahlung aller, das Anwesen betreffender, Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung
  • Gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Behörden, soweit er die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft
  • Prüfung des Versicherungsbedarfs
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen, im Einvernehmen mit dem Eigentümer
  • Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
  • Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände (wie Geräte für Hausmeister) und Versorgungsgüter (wie Heizmaterial und Streumaterial)
  • Erfassung aller Zahlungsvorgänge
  • Erstellung monatlicher Hausabrechnungen, jeweils bis zum 20. des dem Abrechnungszeitraum folgenden Monats
  • Erstellung der Jahresabrechnung
  • Ggf. Ansammlung und verzinsliche Anlage einer Instandhaltungsrücklage aus dem monatlichen Mietertrags-Soll
Technische Verwaltung
  • Laufende Überwachung des baulichen Zustandes (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung des Eigentümers)
  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
  • Abschluss von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten
  • Vorausplanung a-periodischer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Beantragung und Verwahrung von Energieausweisen
  • Beratung des Eigentümers über die Notwendigkeit der Vornahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten einschließlich der vorläufigen Beratung über Rückgriffsmöglichkeiten (z. B. Versicherung, Verkäufer, Handwerker
  • Beauftragung und Überwachung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bis zu einem vereinbarten Betrag
Fiersbach Leistungsverzeichnis Miete - PDF

Mietverwaltung 
UNSERE SONDERLEISTUNGEN

Sonderleistungen
  • Berechnungen und Geltendmachung von Mieterhöhungen, die sich nicht aus dem Vertrag ergeben (z.B. § 558 BGB und § 559 BGB, Wirtschaftlichkeitsberechnungen)
  • Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungspersonal und dgl.)
  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus dem Mietverhältnis zustehen
  • Für jede Mahnung dürfen Kosten von 1. Mahnung 0,00 Euro, 2. Mahnung 5,00 Euro und 3.Mahnung 7,00 Euro in Rechnung gestellt werden; die auf den Zahlungsschuldner umgelegt werden
  • Betreffen die Abrechnungszeiträume jedoch Betriebskostenvorauszahlungen für Zeiträume, für die Abrechnungsreife bereits vor Beginn der Verwaltertätigkeit eingetreten war, handelt es sich um eine zusätzlich vergütungspflichtige besondere Leistung
  • Für die Führung der Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt und ggf. die Teilnahme an einer oder mehreren mündlichen Verhandlungen in einer Rechtsangelegenheit erhält der Verwalter ein gesondertes Honorar ab 2 Stunden Zeitaufwand pro Fall
  • Beauftragung und Überwachung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen ab einem vereinbarten Betrag
  • Die Aufstellung eines Instandhaltungsplanes über einen bestimmten Zeitraum mit Schätzung der zu erwartenden Kosten
  • Bearbeitung von Versicherungsschäden soweit diese einen zeitlichen Umfang erforderlicher Mitwirkung von max. 2 Stunden pro Fall und Jahr überschreiten
  • Einrichtung und Führung einer vorschriftsmäßigen Lohnbuchhaltung für Arbeitnehmer der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Erstellung einer ordnungsmäßigen Buchhaltung für Zeiträume, in denen ein Dritter das Amt des Verwalters innehatte
  • Teilnahme an einer weiteren Prüfung der Jahresabrechnung durch beauftragte Sonderfachleute, z. B. durch einen Sachverständigen oder Wirtschaftsprüfer
  • Veranlassung und Abwicklung von Instandhaltungs-, Instandsetzungsmaßnahmen oder Modernisierungsmaßnahmen bzw. baulichen Veränderungen, soweit die Schlussrechnungssumme(n) einen Betrag von (nach Vereinbarung) Euro und der zeitliche Aufwand (nach Vereinbarung) Stunden übersteigt und soweit für die Tätigkeit kein Sonderfachmann hinzugezogen wurde, wobei der Verwalter stets nur als Vertreter des Bauherrn fungiert und keine ingenieurtechnischen Leistungen im Sinne der HOAI (insb. Anl. 10 Leistungsphase 8) erbringt
  • Aufgrund Beschlussfassung erfolgende Teilnahme an der Abnahme, ggf. unter Beiziehung eines Sachverständigen zum Zwecke der Feststellung der für die erstmalige ordnungsmäßige Herstellung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen

Formulare & Informationen

Mit unserem Angebot an Serviceleistungen erfüllen wir unterschiedlichste Anforderungen.
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